Energieausweis und Energieberatung im Vergleich

Energieausweis und Energieberatung im Vergleich

Oftmals werden die Begriffe Energieausweis und Energieberatung miteinander verwechselt oder aber vermischt. Als Grundsatz zur Unterscheidung gilt: Der Energieausweis dokumentiert den Ist-Bestand der Immobilie, eine Energieberatung im Gegensatz dazu möchte mögliches Energieeinsparpotential der Immobilie aufzeigen und letztlich auch umsetzen.

Mittlerweile achtet ein Großteil der Bevölkerung auf den persönlichen Energiebedarf. So achtet man bei der Neuanschaffung eines Autos auf den Kraftstoffverbrauch und beim Kauf eines Kühlschrankes oder einer Waschmaschine auf die Effizienzklasse. Bei Wohngebäuden war eine derartige Einstufung nur schwer objektiv möglich. Um hier eine gleiche Grundlage zu schaffen und die Angelegenheit durchsichtiger zu gestalten, hat der Staat den Schritt beim Energieausweis gewagt. Der Energieausweis soll also neutrale Auskunft über die Energieeffizienz von Immobilien und Gebäuden geben.

Welche Informationen sind auf einem Energieausweis?

Das genormte Formular des Energieausweises hat insgesamt 5 Seiten. Diese Seiten enthalten im wesentlichen Gebäudeeckdaten, den Bandtacho mit Effizienzklasse, sowie Vergleichswerte eines bereist sanierten Gebäudes mit einem derzeit nicht sanierten Gebäude. Auch Modernisierungsempfehlungen finden sich darauf. Grundsätzlich wird ein Energieausweis auf ein gesamtes Gebäude ausgestellt und nicht auf einzelne Wohnungen, wie beispielsweise einzelne Mietswohnungen. Energieausweise haben eine Geltungsdauer von 10 Jahren ab Ausstellung.

Wir eine Immobilie neu vermietet, verkauft oder verpachtet ist der Eigentümer dazu verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen. Eine Kopie des Exemplars muss dem jeweiligen Interessenten spätestens beim Besichtigen der Immobilie vorgelegt werden. Die Übergabe des Originals erfolgt bei Abschluss des Kauf- bzw. Mietsvertrags. Sollte bereits ein Vertrag vorliegen ist das Nachreichen eines Energieausweises nicht notwendig. Auch Eigentümer welche das Wohngebäude ausschließlich für eigene Zwecke nutzen sind von der Notwendigkeit des Energieausweises ausgeschlossen.

Der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen

Energieverbrauch

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Der Energieausweis selbst unterscheidet sich in zwei Arten: den Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Namensgebens für den Verbrauchsausweis ist der Energieverbrauch. Notwendig ist hierfür, dass die Abrechnungsdaten von mindestens drei vorhergehenden Abrechnungsjahren und eine Flächenberechnung vom Gebäude vorliegt. Da all diese Daten vom Eigentümer selbst zusammengetragen werden können und eine Besichtigung durch einen Sachverständigen nicht notwendig ist, ist diese Art des Ausweises die kostengünstigere Variante im Vergleich zum bedarfsorientieren Ausweis.

Da beim Verbrauchsausweis vor allem das individuelle Nutzungsverhalten der Verbraucher ausschlaggebend ist, wirkt der Verbrauchsausweis als weniger aussagekräftig. Der Bedarfsausweis hingegen wird nicht aufgrund von Verbraucherdaten erstellt, sondern als Grundlage dient eine Analyse der Bausubstanz und der Heizung. Ein Sachverständiger kommt vor Ort und begutachtet die Immobilie und erfasst den Qualitätsstand der Fassade und der verbauten Haustechnik. All diese gesammelten Eckdaten werden in ein Programm eingespeist, welches unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten, den Energiebedarf der Immobilie ermittelt.

Welcher Energieausweis ist notwendig?

Grundsätzlich besteht freie Auswahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Lediglich eine Ausnahme besteht: Immobilien, welch vor dem 01.11.1977 einen Bauantrag stellten und deren Gebäude weniger als 5 Wohnungen haben, sind gesetzlich dazu verpflichtet einen Bedarfsausweis zu führen. So stellt sich die Frage: „Was versteht man unter Energieberatung?“ Eine Energieberatung geht weit über die Bestandaufnahme hinaus und soll dem jeweiligen Eigentümer helfen, das Energieeinsparpotential des Gebäudes zu erkennen und dieses auch umzusetzen.

Mit den heutigen Standards ist es möglich, Neubauten mit einem bis zu 70 Prozent niedrigerem Energieverbrauch zu errichten. So hat ein Altbau im Vergleich ca. 15 bis 30 Liter Heizölverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Im Vergleich hierzu hat ein Neubau, welcher nach aktuell greifender Energieeinsparverordnung errichtet wurde, mit den selbigen Rahmenbedingungen lediglich einen Verbrauch von 2 bis 5 Liter Heizölverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Passivhausfenster können zum Teil einen Verbrauch von unter 2 Liter Heizölverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr aufweisen.

Dies ist der Grund, warum allein durch Erneuerung der Heizanlage bei Bestandsobjekten viel eingespart werden kann.

Beratung Energieeinsparung

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Der Ablauf einer Energieberatung ist wie folgt: Zunächst vereinbart der Energieberater einen Termin vor Ort. Bei diesem Termin wird der Zustand des Gebäudes dokumentiert. Anhang spezieller Software wird ermittelt, wo die größten Schwachpunkte und somit das größte Einsparpotential liegen. Im Anschluss daran findet ein Beratungsgespräch statt, in welchem die einzelnen potentiellen Maßnahmen vorgestellt und die Einsparungen berechnet werden. Auch die Finanzierung der Erneuerung und eventuell gegebene Förderungen werden zu diesem Zeitpunkt durchgesprochen.