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Eltern haften für ihre Kinder?

Montag, 13.Jul 11:03

Nicht immer. Ein Verbotsschild auf einem Grundstück mit diesem Hinweis bedeutet nicht unbedingt, dass Eltern für Schäden die ihrem Kind auf dem Grundstück entstehen haften. Der Besitzer des Grundstücks muss dafür Sorge tragen, dass Personen auf seinem Grund und Boden nicht zu Schaden kommen. Wer meint, mit einem eingezäuntem Grundstück dieser Gefahr vorgebeugt zu haben hat zwar Recht hinsichtlich der Vorbeugung von Gefahren, ist jedoch ein Loch im Zaun und verletzt sich ein Kind auf dem Grundstück z.B. an herumliegenden Werkzeugen, haftet der Eigentümer. Er unterliegt sogenannten Verkehrssicherungspflichten und haftet für Schäden unbegrenzt, das heißt auch mit seinem Privatvermögen. Und dass Kinder nicht ständig der Aufsicht ihrer Eltern unterliegen können - vor allem wenn diese schon etwas älter sind - versteht sich von selbst. Eigentümer von Grundstücken haben nur eine Möglichkeit sich finanziell vor solchen finanziellen Schäden zu schützen, nämlich mit der Grundbesitzerhaftpflicht.

Lohnt sich eine Glasversicherung?

Montag, 6.Jul 09:23

Folgendes zum Thema Versicherungen, speziell zum Thema "Glasversicherung" möchte ich heute mitteilen: Wie viel teures "Glas" habe ich in bzw. am Haus, was mich bei einem Schaden finanziell wirklich hart treffen würde? Das ist die Frage, die man sich stellen sollte, bevor man sich für eine Glasversicherung entscheidet. Richtig teuer werden können z.B. Schäden an einem Wintergarten. Eine zerbrochene Fensterscheibe kann hier richtig viel Geld kosten. Auch Dachverglasungen, Wetterschutzvorbauten können bei Glasbruchschäden enorm ins Geld gehen. Teure Glasvitrinen, Duschkabinen aus Glas, das teure Cerankochfeld des Elektroherdes usw. Es lohnt sich in jedem Fall, sich vor Abschluss Angebote mehrerer Versicherungsanbieter machen zu lassen. Am einfachsten und bequemsten geht das über das Internet durch einen Online-Versicherungsvergleich. Kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen.

Geburtstagsfeier

Mittwoch, 1.Jul 11:34

Demnächst feiert ein Bekannter von mir einen runden Geburtstag, wird eine richtig große Party mit Zelt, zwei Musikern und was sonst noch so dazugehört für ne Feier wenn man 40  wird…. Jetzt weiß ich, dass unter den Gästen ein paar sind, die ganz gern feiern und wohl auch schon das ein oder andere mal etwas über die Stränge geschlagen haben und aufgrund ihres Alkoholkonsums aufgefallen sind. Jetzt hab ich neulich zu meinem Bekannten gemeint was wohl wäre, würde den beiden auf der Feier aufgrund ihres „Zustands“ etwas zustoßen?! Fallen hin, brechen sich ein Bein, etc.? Wer haftet denn dann? Mein Bekannter meint, da wären die selber schuld. Na ja, ich bin mir da nicht so sicher. Ich weiß z.B. dass sich Veranstalter großer Feiern wie z.B. Weinfeste, Sportfeste und so mit einer Veranstaltungshaftpflicht absichern. Da passiert dem Veranstalter nichts, er muss persönlich nicht für Schäden haften. Inwieweit das auch für solche private Geburtstagsfeiern sinnvoll ist, keine Ahnung ehrlich gesagt...

Wenn der Vermieter kommt....

Montag, 29.Jun 10:04

darf er dann einfach so unangemeldet klingeln? Nein, er muss sich anmelden, und zwar mindestens 24 Stunden vorher. Eine Freundin hat sich nämlich schon zig-mal aufgeregt, dass vom Vermieter beauftragte Personen sich ziemlich kurzfristig ankündigten, an der Haustür klingelten und irgendwas reparieren wollten oder ablesen mussten. Also, Leute - rechtzeitig bekanntgeben dass was ansteht, und dann sollte das eigentlich kein Problem sein. Klar, es ist bestimmt nicht immer ganz einfach als Vermieter, schließlich möchte man, dass in der vermieteten Wohnung alles in Ordnung ist (so sollte zumindest der Idealfall sein….) und man wirft sicherlich auch ganz gern mal einen Blick in die Wohnung seine Mieters. Aber wie gesagt: rechtzeitig anmelden und bitte nicht ständig.

Hamburg

Mittwoch, 24.Jun 08:56

Vor kurzem durfte ich ein paar Tage Hamburg besuchen und war besonders vom Hamburger Hafen begeistert. Der Hamburger Hafen ist ein sogenannter Tidehafen, heißt hier herrscht Ebbe und Flut. Er ist der größte Hafen Deutschlands und der drittgrößte Europas. Außerdem gehört er zu den neun größten Containerhafen der Erde (der Hamburger Hafen belegt hier Platz 2). Besonders als Umschlagplatz für Rohkaffee liegt der Hamburger Hafen weltweit an der Spitze. Die Entfernung von der Elbemündung bis zur Nordsee beträgt etwa 100 km. Damit auch große Schiffe einlaufen können, muss die Wassertiefe mindestens 13 Meter betragen. Große Containerschiffe können oftmals nicht vollbeladen in den Hafen einlaufen bzw. nur bei Flut. Der Hamburger Hafen ist ein wichtiger Arbeitgeber für die Region. Ca. 68.000 Menschen sind direkt im Hafenwirtschaft beschäftigt, in Logistikunternehmen, Seehäfenbetrieben oder in der öffentlichen Verwaltung. Rund 18.000 Menschen arbeiten in der Hafenindustrie, desweiteren sind rund 68.000 Arbeitsplätze indirekt vom Hamburger Hafen abhängig.

Gesundheit

Montag, 22.Jun 08:34

Ich bin zum Glück nicht auf fremde Hilfe angewiesen, brauch niemanden der mir früh beim Aufstehen hilft, weil ich alleine nicht mehr stehen kann, kann mir die Schuhe binden, Zeitung lesen, Treppe steigen, Auto fahren.... Alles Selbstverständlichkeiten, die für Gesunde völlig normal sind. Wie würde mein Alltag aussehen, könnte ich all das nicht mehr? Es muss ja nicht gleich eine vollständige Einschränkung dieser Fähigkeiten sein. Es würde schon reichen, könnte ich nur eine dieser Tätigkeiten nicht mehr ausführen. Ja, z.B. das Bücken. Na ja, mag man denken, irgendwie geht das schon. Aha, schon probiert, wie man sich die Schuhe, ohne dass man seinen Rücken beugen oder krümmen kann, anziehen könnte? Oder auch das Sehen. Alles nur noch unscharf zu sehen - damit wäre auch das Auto fahren nicht mehr zu verantworten. Man spricht bei all diesen Dingen von Grundfähigkeiten. Also Tätigkeiten, ohne die man sozusagen nur noch "ein halber Mensch" ist. Solche Behinderungen lassen sich durch nichts wieder gut machen, man würde wahrscheinlich alles dafür tun, körperlich wieder voll einsatzfähig zu sein. Man kann solche Grundfähigkeiten absichern, das heißt, man kann eine Versicherung darauf abschließen, die einem in einem solchen Fall zumindest eine finanzielle Sicherheit bietet. Oftmals muss man sein Zuhause entsprechend einrichten, um trotz der körperlichen Einschränkungen weiterhin so unabhängig wie möglich zu bleiben. Da kann man mal wieder sehen: Gesundheit ist unser höchstes Gut....

Zahlen, zahlen

Mittwoch, 17.Jun 09:49

Also, wenn man so seine Lohnabrechnung anschaut, könnte man echt nur noch schreien. Was man da alles abgezogen bekommt - Steuern, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung..... Da beneid ich doch die Selbständigen - dachte ich zumindest bis vor kurzem. Ich habe einen Bekannten, der sich vor ca. 3 Jahren selbständig gemacht hat. Also, einfach haben's die auch nicht. Während ich als Arbeitnehmer die Hälfte der Sozialabgaben vom Arbeitnehmer bezahlt bekomme, müssen Selbständige alles selber tragen. Und das mit den Rentenbeiträgen? Die müssen zumindest nichts in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Stimmt - aber auch mein Bekannter muss schließlich an's Alter denken und privat vorsorgen, sonst ist er später mal bettelarm. Also, zahlt er Beiträge in eine private Rentenversicherung und die sind auch nicht ohne. Um später mal eine anständige Rente zu bekommen, muss auch er einen ordentlichen Betrag jeden Monat einzahlen. Außerdem hat er sich noch für die Rürup Rente entschieden, weil die wohl die besten steuerlichen Vorteile bietet. Zahl ich meine monatliche Lohnsteuer, wird für ihn die Einkommensteuer fällig. Also, unterm Strich kommt da am Ende auch nicht mehr raus......

Schaffe, Schaffe

Montag, 15.Jun 09:11

Häusle baue..... Freunde von uns stehen im Moment vor der Frage: Weiterhin Miete zahlen oder lieber in die eigenen vier Wände investieren. Man muss schon ein Stück risikofreudig sein, will man in der heutigen Zeit Wohneigentum erwerben, egal ob ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung. Vor allem beim Hausbau mit viel Eigenleistung bleibt oft nicht mehr viel Zeit für Familie, Hobbies. Aber nur so lässt sich am besten sparen, denn je mehr Eigenleistung erbracht wird, um so weniger Fremdkapital ist zur Finanzierung notwendig. Und genau hier kann das Problem seinen Anfang nehmen, denn, was würde passieren, könnten Sie Ihren Bankverpflichtungen, sprich den Darlehensrückzahlungen, nicht mehr nachkommen, sollte Ihnen etwas passieren? Die Familie stünde ohne Sie als Verdiener ohne Einkommen da. Von der Witwenrente könnten wahrscheinlich nur sehr wenige die fälligen Darlehensraten für ein Haus weiterhin abbezahlen. Vorsorge für solche Fälle bietet hier eine Risikolebensversicherung. Stirbt der Versicherungsnehmer, erhalten Hinterbliebene eine entsprechende Versicherungssumme ausgezahlt, mit der sich bestehende Darlehen tilgen lassen. Die Familie muss neben dem schweren Verlust durch Tod des Ehepartners, des Vaters, nicht auch noch den Verlust des Eigenheims hinnehmen. Die Risikolebensversicherung ist somit ein reiner Todesfallschutz. Sie werden sich vielleicht fragen, warum man dann nicht auch eine Lebensversicherung zum Schutz der Familie abschließen könnte, schließlich zahlt die Lebensversicherung im Gegensatz zur Risikolebensversicherung auch beim Erlebensfall? Das ist vollkommen richtig! Der Unterschied ist nur der, dass die Beiträge einer Risikolebensversicherung wesentlich geringer sind, als die einer Lebensversicherung. Die Risikolebensversicherung bietet somit den günstigsten Hinterbliebenenschutz!

Mal ganz was anderes

Mittwoch, 10.Jun 10:21

Möchte in Zukunft die Gelegenheit hier nutzen, und ab und zu mal ein paar nützliche Tipps zu Themen im allgemeinen aber auch zu speziellen Themen wie z.B. Geld oder Versicherungen, Tipps für Verbraucher usw. abgeben. So hab ich z.B. in der Finanztest Ausgabe 03/08 folgendes gelesen: Immobilienkäufer werden darauf hingewiesen, dass sie oder der Verkäufer bis zur Grundbucheintragung unbedingt darauf achten müssen, die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung zu entrichten, da ansonsten der Versicherungsschutz verloren geht. Kommt es zu einem Schaden (Feuer, Hagel, Sturm, Blitzschlag etc.) und besteht kein Versicherungsschutz, bleibt der Eigentümer der Immobilie auf dem Schaden sitzen. Wer letztendlich dafür verantwortlich ist, dass es zum Versäumnis der Entrichtung der Beiträge kam - ob Käufer oder Verkäufer - spielt dabei keine Rolle (OLG Jena - Az.4 U 574/06). Die Gebäudeversicherung ist eine Haftpflicht für Hauseigentümer, auf die man auf keinen Fall verzichten sollte. Jeder der eine Immobilie erwirbt, baut oder erbt sollte sich durch eine Wohngebäudeversicherung finanziell absichern, denn - Schäden durch Naturkatastrophen wie schwere Stürme, Gewitter oder Hagelschäden haben nachweislich die letzten Jahr auch bei uns in Deutschland immer mehr zugenommen.

Urlaub!!

Donnerstag, 4.Jun 11:28

Jetzt steht fest wo's dieses Jahr hingehen soll. In die Türkei! Fest steht - die Türkei ist immer eine Reise wert. Ein Urlaub in diesem Land kann sehr viel bieten. Die Türkei ist reich an Thermalquellen und Mineralquellen, bietet Sportlern jede Menge Möglichkeiten (besonders Wassersport) aber auch Golfen, Surfen, wandern oder auch Trekking. Verwunderlich aber dennoch wahr: im Winter bietet die Türkei mit ihren hohen Bergen optimale Bedingungen zum Skifahren! Das schönste an der Türkei neben dem blauen Wasser und der wunderschönen Landschaft sind aber für mich die Reisen "in die Vergangenheit". Die interessante Vergangenheit der Türkei lädt zu einzigartigen Entdeckungsreisen ein. Wer also seinen nächsten Urlaub im Ausland verbringen möchte, sollte sich die Türkei nicht entgehen lassen.

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